ÜK-Vorbereitungscheckliste
Ein überbetrieblicher Kurs betrifft nicht nur den Lernenden, der hinfährt, sondern auch den Betrieb, der für diese Tage umplanen muss und danach Kosten und Spesen abrechnet.
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Überbetriebliche Kurse, kurz ÜK, ergänzen die Ausbildung im Lehrbetrieb um Inhalte, die dort nicht immer in ausreichender Breite geübt werden können. Sie gelten als Arbeitszeit, nicht als Freizeit, und der Lehrbetrieb trägt die Kurskosten sowie die Fahrspesen zum Kursort. Wer das nicht weiss, verwechselt einen ÜK-Tag leicht mit einem freien Tag, was auf beiden Seiten zu Missverständnissen führt.
Vor dem Kurs
Rechtzeitig vor einem ÜK gehört die Anmeldung geprüft, der Einsatzplan im Betrieb angepasst und dem Lernenden klargemacht, welche Unterlagen und welches Werkzeug mitzubringen sind. Findet ein ganztägiger Kurs an einem Tag statt, an dem auch Berufsschulunterricht angesetzt wäre, darf der Lernende an diesem Tag nicht zusätzlich im Betrieb eingeteilt werden, dieselbe Regel wie beim Schultag. Wer diese Kollision erst am Vortag bemerkt, muss kurzfristig umdisponieren, was sich mit einem Blick in den Kurskalender leicht vermeiden lässt.
Was auf die Kursliste gehört
Ein Betrieb, der die ÜK-Termine aller Lernenden zentral in einer Liste führt statt sie nur einzeln im Kopf zu behalten, verliert bei mehreren gleichzeitig Lernenden weniger leicht den Überblick. Neben dem eigentlichen Datum gehören dort auch der Kursort, die geforderten Unterlagen und eine Kontrollspalte hinein, ob die Anmeldung bereits bestätigt wurde. Eine solche Liste dient nicht nur der eigenen Planung, sondern hilft auch neuen Berufsbildnern im Team, sich rasch einen Überblick zu verschaffen, ohne bei jeder Frage im Kalender eines anderen nachschauen zu müssen.
Anmeldefristen ernst nehmen
Überbetriebliche Kurse werden von den Berufsverbänden zentral organisiert und meist deutlich im Voraus terminiert, oft für ein ganzes Semester oder Lehrjahr gleichzeitig. Wird eine Anmeldefrist verpasst, lässt sich ein Platz nicht immer kurzfristig nachholen, und ein verpasster Kurstag kann den gesamten Ausbildungsplan des Lernenden verschieben. Eine feste Stelle im Betrieb, die diese Fristen im Auge behält, verhindert, dass ein einzelner administrativer Fehler zu einem echten Ausbildungsproblem wird.
Während des Kurses
Der Betrieb muss den Ausfall des Lernenden für diese Tage im Einsatzplan berücksichtigen, nicht erst am Vorabend. Wie sich Einsätze über mehrere Wochen so planen lassen, dass ÜK-Tage nicht mit knappen Personalständen kollidieren, zeigt der Einsatzplan für Lernende, der Jugendarbeitsschutz und Kurstermine in derselben Übersicht führt.
Was bei Krankheit während eines Kurses passiert
Fällt ein Lernender wegen Krankheit oder Unfall während eines überbetrieblichen Kurses aus, lässt sich der verpasste Kurstag in der Regel nicht einfach im Betrieb nachholen, weil die Kursinhalte an den zentralen Kalender der Organisation der Arbeitswelt gebunden sind. Wichtig ist deshalb, einen solchen Ausfall unverzüglich sowohl dem Betrieb als auch der Kursorganisation zu melden, damit rechtzeitig geklärt werden kann, ob ein Nachholtermin in einem späteren Kurs möglich ist. Wer eine Erkrankung erst Tage später meldet, verkleinert das Zeitfenster für eine Lösung unnötig, und im schlimmsten Fall verschiebt sich dadurch der gesamte weitere Ausbildungsplan des Lernenden.
Nach dem Kurs
Nach dem Kurs lohnt sich ein kurzer Austausch darüber, was gelernt wurde und ob sich davon etwas direkt im Betrieb anwenden lässt. Fahrspesen werden dem Lernenden vergütet, und Kursunterlagen gehören in die Lerndokumentation, weil sie später als Hilfsmittel im Fachgespräch der Abschlussprüfung erlaubt sind. Wie diese Unterlagen konkret in die Prüfungsvorbereitung einfliessen, zeigt die Prüfungsvorbereitung Koch/Köchin.