E-Nummern-Lexikon

Alle 334 Zusatzstoffe, die in der Schweiz zugelassen sind, nach der Zusatzstoffverordnung des Bundes. Zu jeder E-Nummer: was der Stoff ist, woher er kommt, warum die Lebensmittelindustrie ihn einsetzt und in welchen Lebensmitteln er erlaubt ist, wie er gekennzeichnet wird und was die Behörden sagen. Bei den Stoffen, die in Küche und Bar eine Rolle spielen, auch wofür du sie brauchst und welche Alternativen es gibt, auch Zutaten ohne E-Nummer. Dazu 10 Nummern, die in der EU geführt werden oder wurden, in der Schweiz aber nicht zugelassen sind, mit Begründung.

Die Bereiche der E-Nummern

Farbe und AussehenHaltbarkeitTexturGeschmack

Kostenlos mit Registrierung

Ohne Konto siehst du hier alle Nummern mit Name, Funktion und Status und eine E-Nummer ganz. Mit einem kostenlosen Konto siehst du bei allen E-Nummern Herkunft, Einsatz, Küche, Alternativen und die Bewertung der Behörden, auch nach dem 14-tägigen Testzugang. Kein Abo, keine Kreditkarte.

Ein Eintrag zum Ansehen, für alle offenE 415 XanthanoffenWird durch Fermentation von Kohlenhydraten mit einer Reinkultur von Xanthomonas campestris gewonnen, danach gereinigt, getrocknet und gemahlen. So sieht jede Seite im E-Nummern-Lexikon aus.Verdickungsmittel, Stabilisatoren, Emulgatoren, Schaummittel

Alle E-Nummern

344 von 344
Nach Herkunft filtern («ohne tierische Ausgangsstoffe»), nur Stoffe für Küche und Bar zeigen, vergleichen und exportieren: mit Lifetime14 Tage gratis testen

E 100 bis E 199 41 Nummern

Farbstoffe 41

E 200 bis E 299 44 Nummern

Konservierungsstoffe 38
Säureregulatoren 5
Säuerungsmittel 1

E 300 bis E 399 47 Nummern

Antioxidationsmittel 18
Säureregulatoren 16
Komplexbildner 13

E 400 bis E 499 73 Nummern

Emulgatoren 46
Stabilisatoren 32
Verdickungsmittel 22

E 500 bis E 599 48 Nummern

Säureregulatoren 17
Trennmittel 14
Stabilisatoren 11

E 600 bis E 699 19 Nummern

Geschmacksverstärker 16

E 900 bis E 999 41 Nummern

Süssungsmittel 20
Überzugmittel 7
Treibgase 6

E 1000 und höher 31 Nummern

Stabilisatoren 14
Verdickungsmittel 14
Modifizierte Stärken 12

Schweiz und EU im Vergleich

Die Schweiz übernimmt die Liste der EU meist mit kurzer Verzögerung. Massstab im Lexikon ist die Schweizer Zusatzstoffverordnung. Wo die beiden Listen voneinander abweichen oder ein Stoff gestrichen wurde, steht das hier und auf der Seite der Nummer, mit Erlass und Begründung.

NummerSchweizEUWarum
E 161gCanthaxanthinzugelassenin der EU nur für ArzneimittelSchweiz: darf nicht direkt an Konsumentinnen und Konsumenten abgegeben werden (ZuV Anhang 1a). EU: in Lebensmitteln nicht zugelassen, nur noch für Arzneimittel geführt.
E 171Titandioxidnicht zugelassenin der EU nur für ArzneimittelSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in Lebensmitteln nicht zugelassen, nur noch für Arzneimittel geführt. Die EU hat Titandioxid mit der Verordnung (EU) 2022/63 als Lebensmittelzusatzstoff gestrichen. Grundlage ist das Gutachten der EFSA von 2021, das offene Fragen zu den Partikeln im Stoff nicht ausräumen konnte.
E 203Calciumsorbatnicht zugelassenin der EU gestrichenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) noch enthalten, in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand 18. August 2026) nicht mehr. Die EU hat Calciumsorbat mit der Verordnung (EU) 2018/98 aus der Unionsliste gestrichen, anwendbar ab 12. August 2018. Im Gutachten von 2015 konnte die EFSA den Stoff nicht abschliessend beurteilen, weil Prüfdaten fehlten.
E 311Octylgallatnicht zugelassenin der EU gestrichenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) noch enthalten, in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand 18. August 2026) nicht mehr. Octylgallat (E 311) ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die EU hat den Stoff 2018 gestrichen (Verordnung (EU) 2018/1481 vom 4. Oktober 2018). Grund: Im Gutachten der EFSA von 2015 fehlten ausreichende Prüfdaten.
E 312Dodecylgallatnicht zugelassenin der EU gestrichenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) noch enthalten, in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand 18. August 2026) nicht mehr. Dodecylgallat (E 312) ist in der Schweiz nicht zugelassen. Die EU hat den Stoff 2018 gestrichen (Verordnung (EU) 2018/1481 vom 4. Oktober 2018). Grund: Im Gutachten der EFSA von 2015 fehlten ausreichende Prüfdaten.
E 483Stearyltartratnicht zugelassenin der EU gestrichenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) noch enthalten, in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand 18. August 2026) nicht mehr.
E 499Stigmasterinreiche Phytosterinenicht zugelassenin der EU zugelassenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 zugelassen (Stand 18. August 2026).
E 556Calciumaluminiumsilicatnicht zugelassenEU-Zulassung abgelaufenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: zugelassen bis zum 31. Januar 2014.
E 558Bentonitnicht zugelassenEU-Zulassung abgelaufenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: zugelassen bis zum 31. Mai 2013.
E 559Aluminiumsilicat (Kaolin)nicht zugelassenEU-Zulassung abgelaufenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: zugelassen bis zum 31. Januar 2014.
E 912Montansäureesternicht zugelassenin der EU gestrichenSchweiz: nicht in der Liste der zugelassenen Zusatzstoffe (ZuV Anhang 1a, Stand 1. August 2026). EU: in der Unionsliste von 2011 (Verordnung (EU) Nr. 1129/2011) noch enthalten, in der geltenden Fassung der Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 (Stand 18. August 2026) nicht mehr.

Schweiz: Zusatzstoffverordnung (ZuV, SR 817.022.31), Anhang 1a, Ausgabe 4, in Kraft seit 1. August 2026. EU: Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Anhang II Teil B, Fassung vom 18. August 2026.

Die 27 Funktionsklassen

Die Begriffe sind in der Zusatzstoffverordnung festgelegt, hier im Wortlaut.

Süssungsmittel22 Nummern

«Süssungsmittel sind Stoffe, die zum Süssen von Lebensmitteln und in Tafelsüssen verwendet werden.»

Farbstoffe41 Nummern

«Farbstoffe sind Stoffe, die einem Lebensmittel Farbe geben oder die Farbe in einem Lebensmittel wiederherstellen; hierzu gehören natürliche Bestandteile von Lebensmitteln sowie natürliche Ausgangsstoffe, die normalerweise weder als Lebensmittel verzehrt noch als charakteristische Lebensmittelzutaten verwendet werden. Zubereitungen aus Lebensmitteln und anderen essbaren natürlichen Ausgangsstoffen, die durch physikalische oder chemische Extraktion gewonnen werden, durch die die Pigmente im Vergleich auf ihren ernährungsphysiologischen oder aromatisierenden Bestandteilen selektiv extrahiert werden, gelten als Farbstoffe im Sinne dieser Verordnung.»

Konservierungsstoffe40 Nummern

«Konservierungsstoffe sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen von Mikroorganismen oder vor dem Wachstum pathogener Mikroorganismen schützen.»

Antioxidationsmittel19 Nummern

«Antioxidationsmittel sind Stoffe, die die Haltbarkeit von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen der Oxidation wie Ranzigwerden von Fett und vor Farbveränderungen schützen.»

Trägerstoffe11 Nummern

«Trägerstoffe sind Stoffe, die verwendet werden, um Lebensmittelzusatzstoffe, -aromen oder -enzyme, Nährstoffe oder sonstige Stoffe, die einem Lebensmittel zu Ernährungszwecken oder physiologischen Zwecken zugefügt werden, zu lösen, zu verdünnen, zu dispergieren oder auf andere Weise physikalisch zu modifizieren, ohne ihre Funktion zu verändern (und ohne selbst eine technologische Wirkung auszuüben), um deren Handhabung, Einsatz oder Verwendung zu erleichtern.»

Säuerungsmittel4 Nummern

«Säuerungsmittel sind Stoffe, die den Säuregrad eines Lebensmittels erhöhen oder diesem einen sauren Geschmack verleihen.»

Säureregulatoren41 Nummern

«Säureregulatoren sind Stoffe, die den Säuregrad oder die Alkalität eines Lebensmittels verändern oder steuern.»

Trennmittel19 Nummern

«Trennmittel sind Stoffe, die die Tendenz der einzelnen Partikel eines Lebensmittels, aneinander haften zu bleiben, herabsetzen.»

Schaumverhüter2 Nummern

«Schaumverhüter sind Stoffe, die die Schaumbildung verhindern oder verringern.»

Füllstoffe4 Nummern

«Füllstoffe sind Stoffe, die einen Teil des Volumens eines Lebensmittels bilden, ohne nennenswert zu dessen Gehalt an verwertbarer Energie beizutragen.»

Emulgatoren61 Nummern

«Emulgatoren sind Stoffe, die es ermöglichen, die einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen, wie Öl und Wasser, in einem Lebensmittel herzustellen oder aufrechtzuerhalten.»

Schmelzsalze

«Schmelzsalze sind Stoffe, die in Käse enthaltene Proteine in eine dispergierte Form überführen und hierdurch eine homogene Verteilung von Fett und anderen Bestandteilen herbeiführen.»

Festigungsmittel11 Nummern

«Festigungsmittel sind Stoffe, die dem Zellgewebe von Obst und Gemüse Festigkeit und Frische verleihen oder diese erhalten oder die zusammen mit einem Geliermittel ein Gel erzeugen oder festigen.»

Geschmacksverstärker20 Nummern

«Geschmacksverstärker sind Stoffe, die den Geschmack oder den Geruch eines Lebensmittels verstärken.»

Schaummittel4 Nummern

«Schaummittel sind Stoffe, die die Bildung einer einheitlichen Dispersion einer gasförmigen Phase in einem flüssigen oder festen Lebensmittel ermöglichen.»

Geliermittel12 Nummern

«Geliermittel sind Stoffe, die Lebensmitteln durch Gelbildung eine festere Konsistenz verleihen.»

Überzugmittel14 Nummern

«Überzugmittel, einschliesslich Gleitmittel, sind Stoffe, die der Aussenoberfläche eines Lebensmittels ein glänzendes Aussehen verleihen oder einen Schutzüberzug bilden.»

Feuchthaltemittel8 Nummern

«Feuchthaltemittel sind Stoffe, die das Austrocknen von Lebensmitteln verhindern, indem sie die Auswirkungen einer Atmosphäre mit geringem Feuchtigkeitsgehalt ausgleichen, oder Stoffe, die die Auflösung eines Pulvers in einem wässrigen Medium fördern.»

Modifizierte Stärken12 Nummern

«Modifizierte Stärken sind durch ein- oder mehrmalige chemische Behandlung aus essbaren Stärken gewonnene Stoffe. Diese essbaren Stärken können einer physikalischen oder enzymatischen Behandlung unterzogen und durch Säure- oder Alkalibehandlung dünnkochend gemacht oder gebleicht worden sein.»

Packgase4 Nummern

«Packgase sind Gase ausser Luft, die vor oder nach dem Lebensmittel oder gleichzeitig mit diesem in das entsprechende Behältnis abgefüllt worden sind.»

Treibgase7 Nummern

«Treibgase sind andere Gase als Luft, die ein Lebensmittel aus seinem Behältnis herauspressen.»

Backtriebmittel5 Nummern

«Backtriebmittel sind Stoffe oder Kombinationen von Stoffen, die Gas freisetzen und dadurch das Volumen eines Teigs vergrössern.»

Komplexbildner18 Nummern

«Komplexbildner sind Stoffe, die mit Metallionen chemische Komplexe bilden.»

Stabilisatoren64 Nummern

«Stabilisatoren sind Stoffe, die es ermöglichen, den physikalisch-chemischen Zustand eines Lebensmittels aufrechtzuerhalten. Zu den Stabilisatoren zählen Stoffe: a. die es ermöglichen, die einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nicht mischbarer Phasen in einem Lebensmittel aufrechtzuerhalten; b. durch die die vorhandene Farbe eines Lebensmittels stabilisiert, bewahrt oder intensiviert wird; und c. die die Bindefähigkeit eines Lebensmittels verbessern, einschliesslich der Bildung von Proteinvernetzungen, die die Bindung von Lebensmittelstücken in rekonstituierten Lebensmitteln ermöglichen.»

Verdickungsmittel38 Nummern

«Verdickungsmittel sind Stoffe, die die Viskosität eines Lebensmittels erhöhen.»

Mehlbehandlungsmittel5 Nummern

«Mehlbehandlungsmittel sind Stoffe ausser Emulgatoren, die dem Mehl oder dem Teig zugefügt werden, um deren Backfähigkeit zu verbessern.»

Kontrastverstärker

«Kontrastverstärker sind Stoffe, die nach dem Aufbringen auf der äusseren Oberfläche von Obst und Gemüse an bestimmten, zuvor (z. B. durch Laserbehandlung) depigmentierten Stellen dazu beitragen, dass sich diese Stellen von der verbleibenden Fläche abheben, indem sie infolge der Reaktion mit bestimmten Komponenten der Epidermis Farbe geben.»

Quelle: Zusatzstoffverordnung, Anhang 1 (Stand 1. August 2026).

Was rechtlich kein Zusatzstoff ist

Manches, was in der Küche ähnlich wirkt, ist nach Schweizer Recht ausdrücklich kein Zusatzstoff und hat darum keine E-Nummer. Es steht trotzdem im Zutatenverzeichnis, und Allergene bleiben deklarationspflichtig.

  • Lebensmittel, getrocknet oder konzentriert, die wegen Aroma, Geschmack oder Nährwert beigegeben werden und nebenbei färben (zum Beispiel Randen- oder Paprikapulver)
  • pektinhaltige Erzeugnisse aus getrocknetem Apfeltrester oder getrockneten Zitrusschalen
  • Weiss- und Gelbdextrin, geröstete, gebleichte und physikalisch veränderte Stärke sowie Stärke, die mit Säure, Lauge oder Enzymen behandelt wurde
  • Speisegelatine, Blutplasma, Proteinhydrolysate, Milcheiweiss und Gluten
  • Kasein und Kaseinate
  • Inulin
  • Aromen
  • Zucker (Mono-, Di- und Oligosaccharide) und Lebensmittel, die wegen ihrer Süsse verwendet werden
  • Verarbeitungshilfsstoffe, die im Lebensmittel nicht mehr wirken

Quelle: Zusatzstoffverordnung, Art. 1a Abs. 6 (Auswahl, in eigenen Worten).

Woher die Daten stammen

Welche Stoffe in der Schweiz zugelassen sind und in welchen Lebensmitteln, steht in der Zusatzstoffverordnung des EDI (Anhänge 1a bis 3). Den Stand der EU zeigt die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008, Ausgangsstoffe und Herstellung beschreiben die Spezifikationen der Verordnung (EU) Nr. 231/2012. Die Bewertungen stammen aus den Gutachten der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), jeweils mit Jahr und DOI. Kennzeichnung und Allergene folgen der Lebensmittelinformationsverordnung (LIV). Wo die Recherche keine Funktionsklasse belegt, stammt sie aus den Bewertungen der JECFA (FAO/WHO). Anwendungen in Küche und Bar und die Alternativen sind mit Fachliteratur belegt.

Das E-Nummern-Lexikon macht keine Gesundheitsaussagen und ersetzt keine Rechtsberatung. Massgebend sind die Erlasse in der jeweils gültigen Fassung. Angaben ohne Gewähr.

Aromakompass nutzt technisch notwendige Daten für Anmeldung und Plattform-Funktionen. Statistik und Marketing setzen wir nur mit deiner Zustimmung ein. Mehr erfahren